Allgefahrenversicherungen

Allgefahrenversicherungen
All-Risks-Versicherungen;  Sachversicherungen und  Betriebsunterbrechungsversicherungen, deren Versicherungsschutz nicht auf bestimmte, einzeln genannte Gefahren ausgerichtet ist, sondern grundsätzlich alle Gefahren umfasst ( Gefahr). Dieser Charakter der Versicherungen wird durch eine sog. Generalklausel etwa nach dem folgenden Muster festgelegt: „Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehene und plötzlich eintretende Schäden an versicherten Sachen“. Zu beachten ist, dass dieser Versicherungsumfang regelmäßig durch zahlreiche Gefahrenausschlüsse eingeschränkt wird.

Lexikon der Economics. 2013.

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